

Energy Sharing entwickelt sich gerade zu einem starken Hebel, um über die Direktvermarktung neue Absatzmärkte für überschüssigen Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV) zu erschließen und attraktive Stromtarife für Stromverbraucher zu generieren.
Auf der exnaton KONFERENZ 2025 hat Thies Stillahn, Senior Sales Manager bei exnaton, einen der bisher umfassendsten Einblicke gegeben, wie Energy Sharing die Energielandschaft in der DACH-Region verändern wird.
Hier fassen wir die wichtigsten Erläuterungen zusammen – von Markttrends über den Rechtsrahmen bis hin zu konkreten Umsetzungsmodellen und unseren Schlussfolgerungen für eine Skalierungsfähigkeit des Energy Sharings.
Die Ausgangslage ist eindeutig: Die Zahl der negativen Strompreise steigt in Europa massiv.

Zu diesen neuen und vielversprechenden Ansätzen zählt das Energy Sharing. Für Geschäfts- und Privatkunden hat Energy Sharing eine ganze Reihe an Vorteilen:

Energy Sharing bezeichnet das gemeinschaftliche Teilen von lokalem oder überregional erzeugtem Strom unter mehreren Teilnehmern im öffentlichen Stromnetz.

Typische Merkmale:
Lokale Elektrizitätsgemeimschaften (LEGs) sind ein echter Paradigmenwechsel in der traditionell monopolgeprägten Schweiz.
Energy Sharing ist in Deutschland bereits im Rahmen von Bilanzkreismodellen möglich. Aufgrund der bislang noch dominierenden geförderten EEG-Einspeisevergütung und hoher Kosten in der Direktvermarktung wird Energy Sharing als Bilanzkreismodell bislang eher vereinzelt umgesetzt.
Als Teilversorgungsmodell mit eingeschränkten Lieferantenpflichten ist Energy Sharing in Deutschland seit November 2025 im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gesetzlich verankert (§42c EnWG) und soll ab Mitte 2026 verpflichtend umsetzbar sein.
Das Energy Sharing nach §42c EnWG erlaubt Betreibern erneuerbarer Anlagen ihren Strom mit anderen Letztverbrauchern über das öffentliche Netz zu teilen. Es handelt sich um eine Teilversorgung zusätzlich zur normalen Belieferung, die beim bisherigen Lieferanten bleibt. Start ist Stand heute der 1. Juni 2026 innerhalb desselben Verteilnetzgebiets, mit Erweiterung ab 2028 auch auf angrenzende Verteilnetzgebiete in derselben Regelzone. Im einzelnen:
Im Folgenden geben wir eine kurze Übersicht über die verschiedenen Ausprägungsformen des Energy Sharings im so genannten Bilanzkreismodell abseits des §42c EnWG.
Der Energieversorger kann im Rahmen eines Direktvermarktungsmodells PV-Strom von Anlagenbetreibern aufkaufen und an Stromverbraucher liefern. Hierfür erhalten die Anlagenbetreiber eine fixe, dynamische oder zeitvariable Vergütung. Produzenten und Verbraucher werden in einem (Sub-)Bilanzkreis geführt.
Der Energieversorger organisiert als Vermarktungsdienstleister sowohl die Einspeisung und als Lieferant auch den Bezug und tritt neben der klassischen Versorgerrolle als Energy Sharing Dienstleister auf. Bei der Größe der Anlagenbetreiber und der Verbraucher gibt es eigentlich keine Grenzen, so dass auch ganz kleine Anlagenbetreiber oder kleine Haushalte teilnehmen können.
Idealerweise wird das Modell bei der Messinfrastruktur über intelligente Messsysteme oder, falls vorhanden, RLM-Zähler, umgesetzt und entsprechend als Lastgang bilanziert. Es ist jedoch auch möglich das Modell mit einer SLP-Bilanzierung umzusetzen. Das Modell kann regional wie auch überregional umgesetzt werden. Regional umgesetzt, z. B. durch ein Stadtwerk, kann es auch als Bürgerstromtarif 2.0 bezeichnet werden, indem z. B. größere PV- oder Windparks regional Endkunden mitbeliefern.
Das Energy Sharing für Geschäftskunde mit mehreren Standorten wird ebenfalls als Bilanzkreismodell umgesetzt. Aufgrund des Energiemengenvolumens handelt es sich um die zurzeit attraktivste Variante des Energy Sharings. Die Geschäftskunden haben Standorte mit eigenen Erzeugungsanlagen und Standorte ohne Erzeugungsanlagen. Kern des Ansatzes ist, den überschüssigen Strom von den Standorten mit PV-Anlagen bilanziell an die Standorte ohne PV-Anlagen zu liefern. Diese Kunden beliefern sich also selbst, da sie den überschüssigen PV-Strom ansonsten immer häufiger ohne Vergütung an die Strombörse verlieren. Die Einspar-Hebeleffekte gegenüber einem fixen Stromeinkaufspreis können erheblich sein und zeigen sich insbesondere bei größeren Volumina. Als weitere Variante ist es auch denkbar, dass sich verschiedene Unternehmen mit ihrem überschüssigen PV-Strom untereinander beliefern. Die Tarifmodelle können, wie bei Geschäftskunden üblich, komplex sein und tragen der Verbrauchsstruktur Rechnung. Sie umfassen neben den PPAs zumeist horizontale oder vertikale langfristig beschaffte Tranchen mit fixen Preisen und für die Residuallast zusätzlich SPOT-Preis-Elemente.
Auch diese Variante ist ein Bilanzkreismodell, das insbesondere in der kommunalen Energiewirtschaft von Interesse ist. Es hat die gleichen energiewirtschaftlichen Eigenschaften wie die soeben vorgestellten Modelle, fokussiert sich jedoch auf kommunale Verbraucher und Produzenten. Dabei geht es im Kern darum, überschüssigen Strom von einer kommunalen Einrichtung (z. B. Bauhof) zu einer anderen kommunalen Einrichtung ohne Erzeugungsanlage (z. B. Schwimmbad oder Kindergarten) zu verteilen.
Bürgerbeteiligung beim Energy Sharing bedeutet, dass Privatpersonen und lokale Gemeinschaften aktiv an der Erzeugung, Nutzung und Verteilung von erneuerbarem Strom beteiligt sind. Hier ist die Kapitalbeteiligung gemeint. Neben dem gemeinschaftlichen Teilen des lokalen Ökostroms haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, selbst Teil der Energiewende zu werden, identifizieren sich umso mehr mit ihrem Versorgungsmodell und profitieren im Idealfall auch von etwas günstigerem, regional erzeugtem Strom.
Peer-to-Peer (P2P) Energy Sharing ist ebenso eine Variante eines Bilanzkreismodells. Es beschreibt den direkten bilateralen Austausch oder Handel von erneuerbarem Strom zwischen individuellen Erzeugern (z. B. PV-Betreibern) und Verbrauchern. Organisiert wird das Modell über einen Marktplatz mit einem klassischen Lieferant, der als Intermediär agiert. Er organisiert die Direktvermarktung des gehandelten und überschüssigen Stroms und die Belieferung der Marktplatz-Teilnehmer. Die Zuordnung der Teilnehmer erfolgt bilanziell über das öffentliche Netz, basierend auf Verträgen mit festen Bedingungen für Erzeugung, Verbrauch und Abrechnung. Der Vorteil dieses Modells ist eine hohe Automatisierbarkeit. Prozessual ist besonders interessant, dass Verbraucher den Produzenten wechseln können, ohne dass ein energiewirtschaftlicher formeller Lieferantenwechselprozess erforderlich ist. Auch die hierarchisch strukturierte Mehrfachbelieferung ist möglich.
Mit der Intelligence Plattform von exnaton können Energieversorger jedes der vorgestellten Energy Sharing Modelle innerhalb kürzester Zeit testen und in den Markt einführen.
Vereinfacht gesagt sind sechs zentrale Faktoren für den Erfolg des Energy Sharings essentiell:
Durch die Zunahme negativer Börsenstrompreise wird das Energy Sharing zunächst durch Anlagenbetreiber getrieben. Für Verbraucher erhöht sich die Attraktivität zusätzlich durch dynamische Netzentgelte oder Förderungen mit einer Reduktion der Netzentgelte. Unter diesen Voraussetzungen wird Energy Sharing ein: Standardprodukt in Europa.
Es bietet:
Versorger, die jetzt in digitale Tools und Prozesse investieren, bestimmen die Energieprodukte der nächsten zehn Jahre.
exnaton unterstützt Energieversorger dabei, Energiegemeinschaften, P2P-Modelle, dynamische Tarife und Flexibilitätsprodukte schnell, compliance-sicher und benutzerfreundlich umzusetzen. Meldet euch bei uns.