Energiegemeinschaften in der Schweiz: Was LEGs vom österreichischen EEG-Modell lernen können

August 12, 2026
Dr. Liliane Ableitner

Erneuerbare Energiegemeinschaften gehören zu den greifbarsten Formen der Energiewende auf lokaler Ebene: Nachbar:innen teilen Solarstrom vom Dach, Gemeinden bündeln ihre Erzeugung und Haushalte beziehen Strom von Produzent:innen aus der Nachbarschaft statt ausschließlich von ihrem Energieversorger. Österreich und die Schweiz haben dafür inzwischen jeweils einen nationalen gesetzlichen Rahmen geschaffen.

Die österreichischen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, kurz EEGs, gibt es bereits seit 2021. Sie haben sich zu einem der etabliertesten Märkte für Energiegemeinschaften in Europa entwickelt. Die Schweizer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften, kurz LEGs, sind seit Anfang 2026 möglich und stoßen bereits auf großes Interesse.

Der Unterschied liegt nicht nur darin, dass Österreich früher gestartet ist. Die beiden Modelle unterscheiden sich darin, wie Gemeinschaften gegründet werden, welche Rolle Energieversorger spielen, wie Stromdaten ausgetauscht werden und wie Kund:innen den Beitritt zu einer Gemeinschaft erleben. Die ersten Entwicklungen deuten darauf hin, dass die Schweiz LEGs in dieser frühen Marktphase möglicherweise schneller skalieren kann. Österreich bleibt jedoch bei der allgemeinen Marktreife, den standardisierten Prozessen und der landesweiten Transparenz voraus.

Zwei Modelle mit unterschiedlichen Ausgangspunkten

Österreich hat seinen gesetzlichen Rahmen zuerst geschaffen. Das seit Mitte 2021 geltende Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) gibt Bürger:innen, Gemeinden und Unternehmen das Recht, eine EEG zu gründen. In einer solchen Gemeinschaft wird erneuerbare Energie innerhalb eines definierten lokalen oder regionalen Gebiets gemeinsam erzeugt, geteilt und verbraucht.

Österreich war damit eines der ersten Länder, das das EU-Konzept der Renewable Energy Communities auf nationaler Ebene umgesetzt hat, und wurde früh zu einem europäischen Referenzmarkt.

Die Schweiz folgte mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG), das im Juni 2024 in einer Volksabstimmung angenommen und in zwei Etappen eingeführt wurde: virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch, kurz vZEV, seit Januar 2025 und LEGs seit Januar 2026.

Anders als bei einer österreichischen EEG, deren geografischer Umfang davon abhängt, wie die Teilnehmenden innerhalb des Stromnetzes angeschlossen sind – also von der relevanten Netzebene und Transformatorenstruktur –, wird eine Schweizer LEG in erster Linie über die Gemeindegrenzen definiert. Teilnehmende können innerhalb derselben Gemeinde und desselben Verteilnetzgebiets lokal erzeugten erneuerbaren Strom teilen, unabhängig von ihrer genauen Position innerhalb der lokalen Netztopologie. Die ersten LEGs gingen im Frühjahr 2026 in Betrieb.

Dieser Vorsprung von fünf Jahren muss bei der Interpretation der folgenden Zahlen berücksichtigt werden: Österreich ist bereits ein reifer Markt, während sich die Schweiz erst in den ersten Monaten der Marktentwicklung befindet.

EEG und LEG im Überblick

Vergleichstabelle EEG vs. LEG

Schweizer LEGs ermöglichen es Endverbraucher:innen, Produzent:innen erneuerbarer Energie und Betreiber:innen von Speichern, lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz zu vermarkten. Dafür müssen geografische und technische Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass sich die Anschlüsse im selben Verteilnetzgebiet und grundsätzlich innerhalb derselben Gemeinde befinden.

Was ist eine EEG in Österreich?

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist eine Gemeinschaft aus mindestens zwei Teilnehmenden, beispielsweise Haushalten, Gemeinden, kleinen und mittleren Unternehmen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Produzent:innen erneuerbarer Energie. Sie können gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen, verbrauchen, speichern oder verkaufen.

Strom ist der häufigste Anwendungsfall, das gesetzliche Modell kann jedoch auch erneuerbare Wärme und Gas umfassen.

Eine EEG ist kein klassischer Stromlieferant. Die Mitglieder behalten ihren normalen Netzanschluss und in der Regel auch einen Liefervertrag für den Strom, den die Gemeinschaft nicht bereitstellen kann. Der innerhalb der EEG erzeugte Strom wird gemessen und anhand festgelegter Verteilregeln den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet.

Was ist eine LEG in der Schweiz?

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft ermöglicht es Teilnehmenden, lokal erzeugten erneuerbaren Strom über das öffentliche Verteilnetz zu kaufen und zu verkaufen. Damit geht die lokale Stromteilung über ein einzelnes Gebäude oder Grundstück hinaus.

Unter Einhaltung der gesetzlichen und netztechnischen Voraussetzungen kann eine LEG folgende Teilnehmende und Anlagen miteinander verbinden: Haushalte, Unternehmen, Produzent:innen erneuerbarer Energie, beispielsweise Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, öffentliche Gebäude und Gemeinden.

Sie können lokal erzeugten erneuerbaren Strom innerhalb eines Quartiers oder in Teilen einer Gemeinde über das öffentliche Verteilnetz miteinander teilen.

Schweizer LEGs sind seit dem 1. Januar 2026 operativ möglich. Für die Teilnahme müssen die Mitglieder grundsätzlich an denselben Verteilnetzbetreiber angeschlossen sein, sich innerhalb derselben Gemeinde und des relevanten lokalen Netzgebiets befinden und ein Mindestverhältnis zwischen Erzeugungsleistung und Verbrauchskapazität erfüllen. Die Produktionsleistung muss mindestens fünf Prozent der gesamten Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher:innen betragen.

Was haben österreichische EEGs und Schweizer LEGs gemeinsam?

Trotz der regulatorischen Unterschiede basieren EEGs und LEGs auf sehr ähnlichen Grundlagen:

  • Smart Meter sind verpflichtend. In beiden Modellen benötigen alle Teilnehmenden einen Smart Meter, der Messungen im Viertelstundentakt ermöglicht.
  • Die geografische Reichweite ist begrenzt. Beide Modelle beschränken die Teilnahme auf ein definiertes lokales Gebiet und in der Regel auf denselben Netzbetreiber.
  • Das öffentliche Netz übernimmt den Transport. Bei keinem der beiden Modelle müssen private Stromleitungen zwischen den Teilnehmenden verlegt werden.
  • Die wirtschaftliche Logik ist ähnlich. Der zentrale finanzielle Vorteil entsteht in beiden Ländern durch reduzierte Netzentgelte auf lokal geteilten Strom – nicht durch eine direkte Förderung des Strompreises.
  • Keines der beiden Modelle entspricht einer vollständigen Liberalisierung des Strommarktes. In Österreich bestehen Energiegemeinschaften neben einem liberalisierten Endkundenmarkt. In der Schweiz sind sie für die meisten Haushalte derzeit das Modell, das einem geöffneten Markt am nächsten kommt.

Wie schnell sind die österreichischen EEGs gewachsen?

Da österreichische Verteilnetzbetreiber verpflichtet sind, die Zuordnung von Energiemengen innerhalb von Energiegemeinschaften über einen einheitlichen Standard der Marktkommunikation zu melden, ist das Wachstum des EEG-Marktes ungewöhnlich transparent.

Vereinfacht lassen sich die gemeldeten Zahlen als Wachstumskurve darstellen:

Marktentwicklung erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) in Osterreich
Quelle: exnaton

Auf Verbrauchsseite schätzte die Koordinationsstelle Energiegemeinschaften, dass Anfang 2025 bereits rund 100’000 Messpunkte an Energiegemeinschaften beteiligt waren.

Da die Zahl der registrierten Energiegemeinschaften seither von ungefähr 4’000 auf rund 6’500 gestiegen ist, dürfte die Gesamtzahl der teilnehmenden Messpunkte bis Mitte 2026 deutlich über 150’000 liegen. Für diesen späteren Zeitpunkt wurde jedoch noch keine offizielle landesweite Zahl veröffentlicht. (Quelle: https://www.awblog.at/klima-energie/Energiegemeinschaften-in-Oesterreich )

Kurz gesagt: Österreich entwickelte sich innerhalb von ungefähr drei Jahren von einigen Hundert auf mehrere Tausend Gemeinschaften. Grundlage dafür sind registrierte Daten aus der nationalen Marktkommunikation. Damit ist Österreich eines der deutlichsten Beispiele in Europa dafür, wie sich Energiegemeinschaften von einzelnen Pilotprojekten zu einem wiederholbaren nationalen Marktmodell entwickeln können.

Wie schnell werden LEGs in der Schweiz angenommen?

Die Schweiz hat noch kein zentralisiertes öffentliches Register, das eine vollständige, kontinuierlich aktualisierte LEG-Anzahl bietet. Was verfügbar ist, stammt von den Plattformen, die tatsächlich Gemeinschaften für Energieversorger betreiben – und diese Zahlen sollten als Marktsignale gelesen werden, nicht als nationale Bestandserhebung.

Bei den Versorgern, die auf der Plattform von exnaton laufen, waren bis Ende Juni 2026 – rund sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes – bereits mehr als 150 LEGs aktiv, mit weit über 1.000 angeschlossenen Zählpunkten. Zusammen mit öffentlichen Angaben anderer Plattformen, die auf dem Schweizer Markt aktiv sind, liegt die sichtbare Gesamtadoption bereits bei über 350 aktiven Gemeinschaften und über 3.000 angeschlossenen Zählpunkten landesweit – eine starke frühe Dynamik für einen erst sechs Monate alten Rechtsrahmen.

Deshalb wäre es irreführend, Österreichs rund 6.500 registrierte EEGs direkt mit den öffentlich sichtbaren Schweizer Zahlen zu vergleichen: Österreichs registrierte Marktkommunikation kann nahezu jede formelle Gemeinschaft erfassen, während die Schweizer Zahlen derzeit über EVUs, Technologieanbieter und einzelne Projekte fragmentiert sind.

Eine Hochrechnung beider Schweizer Zahlen auf eine nationale Schätzung ist der Punkt, an dem die Strukturen der zwei Märkte stark voneinander abweichen – und an dem jede Schätzung mit Vorsicht zu genießen ist. Die Schweiz hat rund 650 Verteilnetzbetreiber, von denen der mediane unter 1.500 Endkund:innen versorgt; die große Mehrheit sind kleine kommunale oder genossenschaftliche Versorgungsunternehmen, bei denen ein aktives LEG-Produkt zu diesem frühen Zeitpunkt unwahrscheinlich ist. Eine Hochrechnung der beobachteten Adaption auf die gesamten 650 Betreiber würde den Markt stark überschätzen. Ein vertretbarerer Ansatz wendet einen deutlich kleineren Skalierungsfaktor an – in der Größenordnung von 10x statt 200x+ – was widerspiegelt, dass sich die frühe Adaption auf eine begrenzte Zahl größerer, digital ausgereifter Versorgungsunternehmen konzentriert. Auf dieser Basis liegt eine plausible nationale Schätzung für Mitte 2026 irgendwo im niedrigen vierstelligen Bereich an Gemeinschaften – mit echter Unsicherheit in beide Richtungen, solange keine bessere nationale Berichterstattung existiert.

Ein vernünftiges Fazit: Österreich führt bei der Gesamtadoption und Marktreife, während die Schweiz bei den EVUs, die bereits LEGs anbieten, einen schnelleren initialen Rollout zu erleben scheint.

Warum könnte der Schweizer LEG-Markt schnell wachsen?

Österreich brauchte nach Inkrafttreten des EAG ungefähr eineinhalb Jahre, um einige Hundert Gemeinschaften zu erreichen. Ein Grund dafür war, dass Standards für die Marktkommunikation, Abrechnungsprozesse und Pflichten der Netzbetreiber zunächst vollständig aufgebaut werden mussten.

Die Schweiz erreichte innerhalb weniger Monate eine vergleichbare Größenordnung. Drei strukturelle Faktoren können diese Entwicklung erklären.

1. Eine LEG benötigt keine eigene juristische Person

Die Gründung einer österreichischen EEG erfordert in der Regel die Erstellung oder Nutzung einer Juristischen Person – eines Vereins, einer Genossenschaft oder einer Gesellschaft –, die Mitgliedschaft, Verantwortlichkeiten und die Verteilung finanzieller Vorteile festlegt, aber auch echte Arbeit mit sich bringt: die Wahl einer Organisationsform, das Ausarbeiten von Statuten und Verträgen, den Aufbau einer Governance, die Mitgliederverwaltung und die Abwicklung der Buchhaltung.Viele österreichische Gemeinschaften sind als Vereine organisiert, gefolgt von Genossenschaften und GmbHs; frühere Projekte brauchten oft sechs bis zwölf Monate allein für die Gründung.

Das Schweizer Modell kann sich stärker auf vertragliche Vereinbarungen zwischen den Teilnehmenden stützen. Das lässt den Beitritt zu einer LEG weniger wie eine Vereinsgründung und mehr wie das Abonnieren eines lokalen Stromprodukts wirken – und senkt damit spürbar die psychologische und administrative Hürde für die Teilnahme.

2. Energieversorger als zentrale Umsetzungspartner

Schweizer Verteilnetzbetreiber und Versorger stehen im Zentrum der LEG-Umsetzung, weil sie bereits über Kundenbeziehungen, Informationen zur Netztopologie, Messdaten, Tarife, Abrechnungsprozesse und kundenorientierte Portale verfügen. Die Schweizer Regulierung weist Netzbetreibern zudem konkrete Aufgaben zu, darunter die Prüfung, ob eine geplante LEG technisch zulässig ist, sowie die Bereitstellung der Informationen, die zur Bestimmung der relevanten Netzkonfiguration nötig sind.

Weil der Netzbetreiber ohnehin bei jeder LEG involviert sein muss, ist der Weg vom technischen Netzprozess zur Lieferanten- und Kundenseite in der Regel kürzer als in Österreich. Bei vielen Schweizer Versorgern liegen Netzbetrieb, Grundversorgung und Kundenservice in derselben Organisation oder in eng verbundenen Konzernstrukturen. Das erleichtert es, das regulatorische Modell in ein integriertes Stromprodukt zu übersetzen, das Berechtigungsprüfungen, Messung, Zuteilung, Tarife, Abrechnung und Kundenkommunikation abdeckt. In Österreich sind Netzbetreiber, Lieferant und Betreiber der Energiegemeinschaft dagegen oft getrennte Parteien – selbst bei standardisierter Marktkommunikation kann der Aufbau und Betrieb einer EEG daher mehr Abstimmung über Organisationsgrenzen hinweg erfordern.

Sobald ein Schweizer Versorger ein skalierbares Betriebsmodell aufgebaut hat, kann er dieses Angebot potenziell auf viele Kund:innen und Gemeinschaften innerhalb seines eigenen Versorgungsgebiets ausweiten. Das schafft ein von den Versorgern getriebenes Wachstumsmodell – anders als in Österreich, wo die frühere Entwicklung stärker von Gemeinden, Genossenschaften und einzelnen Bürgerinitiativen getragen wurde.

3. LEGs schaffen eine Alternative zum Versorgungsmonopol

Der Schweizer Strommarkt ist nur teilweise liberalisiert. Alle privaten Haushalte sowie Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 100 MWh pro Jahr sind an die Grundversorgung des Versorgers gebunden, der für ihr lokales Netzgebiet zuständig ist – sie können sich nicht frei für einen anderen Stromlieferanten entscheiden. Nur Großverbraucher:innen oberhalb dieser Schwelle haben Zugang zum freien, wettbewerblichen Strommarkt.

Eine LEG bricht zum ersten Mal in dieses Monopol ein. Sie gewährt zwar keine freie Lieferantenwahl, aber sie eröffnet Haushalten einen rechtlichen Weg, einen Teil ihres Stroms von jemand anderem als dem angestammten Energieversorger zu beziehen – von einem lokalen Erzeuger in derselben Straße statt von der einzigen Entität, die sonst ihre gesamte Versorgung kontrolliert. In einem Markt, in dem ein Versorgerwechsel schlicht keine Option ist, kommt jeder Mechanismus, der es Kund:innen ermöglicht, selbst einen Teil ihres Stromeinkaufs umzuleiten, dem Wettbewerb so nahe, wie es derzeit möglich ist.

Eine LEG hebt die gesetzliche Versorgungspflicht des Versorgers nicht auf und bedeutet keine vollständige Liberalisierung des Endkundenmarktes – der lokale Versorger liefert weiterhin den Reststrom, den die Gemeinschaft nicht abdecken kann. Sie schafft aber eine echte Alternative innerhalb einer sonst monopolistischen Struktur: Verbraucher:innen gewinnen realen Einfluss darauf, wer einen Teil ihres Stroms erzeugt, wie dieser lokal erzeugte Strom bepreist wird und wie der durch erneuerbare Erzeugung geschaffene Wert verteilt wird. Es ist eine Form der partiellen, lokalen Marktöffnung – Wettbewerb auf der Ebene des lokal erzeugten Stroms, ohne dass die Schweiz den gesamten Haushaltsstrommarkt liberalisieren müsste.

Genau das verleiht dem Schweizer Modell einen Mehrwert, der über niedrigere Netzentgelte oder mehr Eigenverbrauch hinausgeht. LEGs stellen die klassische Einbahnstraßen-Beziehung infrage, in der jeder Haushalt seinen gesamten Strom vom lokalen Grundversorger beziehen muss – Konsument:innen, Prosument:innen und lokale Unternehmen können an einem lokalen Strommarkt teilnehmen und bleiben trotzdem mit dem etablierten Versorgungssystem verbunden. Das ist auch ein Grund, warum die Verbreitung in der Schweiz schnell an Fahrt gewinnen könnte: Eine LEG ist nicht einfach nur ein weiteres Modell, um Solarstrom zu teilen – sie ist die erste skalierbare Alternative zum Versorgungsmonopol des lokalen Versorgers, die Schweizer Haushalte je hatten. Für viele Kund:innen macht das die LEG zu mehr als einer Nachhaltigkeitsinitiative. Sie wird zu einem praktischen, neuen Stromangebot.

Wo Österreich strukturell weiterhin vorn liegt

Die Schweiz profitiert vielleicht von einem einfacheren Einstieg, aber Österreich hat sich über mehrere Jahre hinweg echte strukturelle Vorteile erarbeitet.

1. Standardisierte Marktkommunikation und bessere Markttransparenz

Österreichs Marktkommunikation im Strommarkt bietet einheitliche Prozesse für den Austausch von Teilnehmer-, Mess- und Allokationsdaten. Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, diese Prozesse zu unterstützen, und Allokationswerte können über definierte Marktstandards ausgetauscht werden. Dies ermöglicht es Energiegemeinschaften und ihren Dienstleistern, über verschiedene Netzgebiete hinweg zu arbeiten, ohne für jeden VNB einen völlig neuen Datenprozess entwickeln zu müssen. Für die Skalierung ist das ein großer Vorteil: Ein Technologieanbieter kann auf einem gemeinsamen nationalen Prozess aufbauen, statt Hunderte versorgerspezifische Workflows zu pflegen.

Genau diese Standardisierung ist auch der Grund, warum sich der österreichische Markt so gut messen lässt. Weil EEGs in formale Marktprozesse eingebunden sind, lässt sich ihre Entwicklung sehr genau nachverfolgen – wie viele Gemeinschaften es gibt, wo Wachstum entsteht, welche Prozesse zu Verzögerungen führen, wie sich Regulierung auf die Teilnahme auswirkt und wo weiterhin Infrastruktur und Aufklärung nötig sind.Der Schweiz fehlt derzeit ein vergleichbarer marktweiter Datensatz, was ihre Fähigkeit einschränkt, die Adaption zu bewerten und die Umsetzungsleistung zwischen den Versorgungsunternehmen zu vergleichen.

2. Eine nationale Koordinationsstelle

Österreich hat die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften geschaffen, um die Marktentwicklung zu unterstützen. Sie bietet Leitfäden zur Gründung von Gemeinschaften, rechtliche und organisatorische Informationen, Vertragsvorlagen, Checklisten, Bildungsangebote, Informationen zu Dienstleistern, öffentliche Beispielprojekte sowie virtuelle und persönliche Community-Veranstaltungen – alles kostenlos und für jede und jeden zugänglich. Ihr Online-Guide führt angehende Gründer:innen Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess.

Diese nationale Supportstruktur  hat dazu beigetragen, ein technisch komplexes Marktmodell in etwas zu verwandeln, das Gemeinden, Bürger:innen und lokale Unternehmen tatsächlich verstehen und umsetzen können.

3. Ein reifes Netzwerk an Spezialist:innen

Österreich verfügt inzwischen über ein Ökosystem aus Betreiber:innen von Energiegemeinschaften, Rechtsberater:innen, Energieberater:innen, Softwareanbietern, Gemeinden, Genossenschaften, Installateur:innen sowie Abrechnungs- und Abwicklungsdienstleister. Diese Erfahrung senkt die Hürde für neue Gemeinschaften, da viele rechtliche Dokumente, Betriebsmodelle und Technologieprozesse nicht mehr von Grund auf neu entwickelt werden müssen.

Was kann die Schweiz von Österreich lernen?

Die wertvollste Lehre aus Österreich lautet: Gesetzgebung allein schafft noch keinen skalierbaren Markt. Die Schweiz würde von einem stärker standardisierten Datenaustausch profitieren (Versorgungsunternehmen benötigen einheitliche Prozesse für den Austausch von Mess-, Teilnehmer-, Allokations- und Abrechnungsdaten – ohne nationale Standardisierung kann jede LEG-Umsetzung EVU-spezifische Integrationsarbeit erfordern), einer besseren bundesweiten Marktberichterstattung (eine zentrale Übersicht über Gemeinschaften, Teilnehmende und Messpunkte würde es erleichtern, die Adaption zu bewerten und Engpässe zu identifizieren), zentraler Orientierung für Kund:innen und Gemeinden (eine dedizierte nationale Koordinationsstelle könnte bestehende Bundesenergieprogramme durch umfassendere Vorlagen und Prozessanleitungen ergänzen) sowie konsistenteren Kundenerlebnissen (einheitliche Onboarding- und Wechselstandards über verschiedene Netzgebiete hinweg würden LEGs einfacher zu erklären und zu skalieren machen).

Was kann Österreich von der Schweiz lernen?

Österreichs nächste Chance liegt darin, den administrativen Aufwand bei der Gründung und dem Betrieb kleinerer Gemeinschaften zu reduzieren – indem vertragliche Modelle einfacher nutzbar gemacht werden, die Teilnahme für Kund:innen vereinfacht wird, mehr EVU-geführte Gemeinschaftsprodukte ermöglicht werden, das Onboarding von Kund:innen von der komplexen Governance der Gemeinschaft getrennt wird und wiederkehrende administrative Pflichten automatisiert werden. Österreichs standardisierte Infrastruktur ist stark. Der Aufbau und die Verwaltung der Rechtsform können aber weiterhin Kund:innen abschrecken, die einfach nur lokalen Strom kaufen oder verkaufen wollen.

Die nächste Herausforderung: von der Gründung zum skalierbaren Betrieb

Die erste Phase der Entwicklung von Energiegemeinschaften konzentrierte sich auf die rechtliche Ermöglichung. Die nächste Phase ist der Betrieb. Mit wachsender Zahl an EEGs und LEGs müssen Versorger und Community-Betreiber einen wirklich umfangreichen operativen Aufwand bewältigen: das Onboarding und Offboarding von Teilnehmenden, Berechtigungs- und Netztopologie-Prüfungen, die Verarbeitung von Smart-Meter-Daten, die Allokation von Energie unter den Mitgliedern, den Umgang mit sich ändernden Mitgliederstrukturen, die Festlegung von Community-Preisen, die Deckung des Reststrombedarfs, die Berechnung von Überschussvergütungen, die Anwendung von Netzentgeltreduktionen, das Ausstellen von Rechnungen und Gutschriften sowie die laufende Kundenkommunikation.

Manuell lassen sich diese Prozesse vielleicht noch für ein Pilotprojekt mit zehn Haushalten abwickeln. Für hunderte Gemeinschaften und tausende Zählpunkte funktioniert das nicht mehr. Die entscheidende Frage ist daher nicht mehr nur, ob eine Energiegemeinschaft rechtlich gegründet werden kann. Sie lautet vielmehr, ob Energieversorgungsunternehmen tausende Energiegemeinschaften präzise, wirtschaftlich und mit einem einfachen Kundenerlebnis betreiben können.

Was Energiegemeinschaften für Versorger bedeuten

Energiegemeinschaften entwickeln sich zu einer neuen Kategorie von Stromprodukten – und nicht zu einem isolierten regulatorischen Projekt. Dieses Muster zeigt sich mittlerweile in mehreren Märkten, von Österreich und der Schweiz bis zu anderen Ländern, die ähnliche Rahmenbedingungen prüfen.

Für Versorger eröffnen sie die Möglichkeit, Kund:innen durch lokale erneuerbare Produkte zu binden, engere Beziehungen zu Prosument:innen aufzubauen, die Verwaltung von Gemeinschaften als Dienstleistung anzubieten, Energy Sharing mit dynamischen Tarifen und Flexibilität zu kombinieren, Produkte für Gemeinden, Immobilienportfolios und lokale Unternehmen zu entwickeln und Erfahrung mit verstärkt dezentralen Strommärkten zu sammeln.

Sie schaffen aber auch operative Komplexität. Versorger müssen regulatorische Vorgaben, Verteilnetzdaten, zeitreihenbasierte Allokation und Kundenabrechnung koordinieren, ohne ihre bestehende ERP- oder Abrechnungsinfrastruktur zu ersetzen. Die Versorger, die diese operative Ebene früh lösen, werden besser positioniert sein, um Energiegemeinschaften über Pilotprojekte hinaus zu skalieren.

Welches Land liegt bei Energiegemeinschaften vorn?

Die Antwort hängt davon ab, wie man „vorn" definiert. Österreich liegt vorn bei der Gesamtzahl der Gemeinschaften, bei operativer Erfahrung, standardisierter Marktkommunikation, nationaler Koordination, Markttransparenz und der Verfügbarkeit etablierter Dienstleister. Die Schweiz liegt möglicherweise vorn beim Abbau der organisatorischen Eintrittshürde, bei der Positionierung von Gemeinschaften als Versorgerprodukte, bei der Integration von Energy Sharing in bestehende Kundenbeziehungen, bei der schnellen Adoption in den ersten Monaten des neuen Rahmens – und darin, Haushalten erstmals eine legale Alternative zu einem Versorgungsmonopol zu geben.

Es ist daher zu früh, um zu sagen, dass die Schweiz Österreich überholt hätte. Zutreffender ist dass die Schweiz die frühe Adoptionsphase, für die Österreich mehrere Jahre gebraucht hat, komprimieren könnte – teils, indem sie von Österreichs Marktentwicklung lernt, teils durch ein weniger organisationslastiges, versorgergetriebenes Modell.

Fazit: zwei Modelle, sich ergänzende Lehren

Österreich hat gezeigt, dass sich erneuerbare Energiegemeinschaften zu einem nationalen Markt entwickeln können. Seine standardisierten Kommunikationsprozesse, die Koordinationsstelle und das wachsende Dienstleistungsökosystem haben Tausende von EEGs ermöglicht. Die Schweiz ist später eingestiegen, hat aber einige der Hürden genommen, die eine Gründung erschweren – LEGs lassen sich eher wie zugängliche Stromprodukte organisieren, mit Versorgern in einer zentralen Rolle bei Rollout und Betrieb, und mit dem zusätzlichen Reiz, die erste echte Alternative zu einem Monopol beim Haushaltsstrom zu sein.

Die Marktdaten sind noch nicht direkt vergleichbar: Österreich verfügt über umfassende Registrierungsdaten, während die Schweizer Zahlen weiterhin fragmentiert sind. Trotzdem deutet das Tempo des Schweizer Frühstarts darauf hin, dass sich LEGs zu einem bedeutenden Teil des Schweizer Strommarktes entwickeln könnten.

Das skalierbarste europäische Modell könnte am Ende die stärksten Elemente beider Länder verbinden: den einfachen Einstieg und die versorgergetriebene Kundenerfahrung der Schweiz, Österreichs standardisierte Marktkommunikation und nationale Transparenz, automatisierte Allokation und Abrechnung sowie klare Anreize für den lokalen Verbrauch von erneuerbarem Strom.

Energiegemeinschaften skalieren nicht allein durch Regulierung. Sie skalieren dann, wenn der Beitritt für Kund:innen genauso unkompliziert wird – und für Versorger genauso operativ handhabbar – wie der Start jedes anderen Stromprodukts.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine EEG (Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft) in Österreich?

Eine EEG ist eine Gruppe von mindestens zwei Teilnehmenden – Haushalten, Gemeinden oder Unternehmen –, die innerhalb eines definierten lokalen oder regionalen Netzgebiets gemeinsam erneuerbaren Strom erzeugen, teilen und verbrauchen. Sie wurde durch Österreichs Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingeführt, das seit 2021 in Kraft ist. Mitglieder sparen je nach geografischem Geltungsbereich der Gemeinschaft 28–64 % beim Netzentgelt.

Was ist eine LEG (lokale Elektrizitätsgemeinschaft) in der Schweiz?

Eine LEG erlaubt es Erzeuger:innen und Verbraucher:innen innerhalb derselben Gemeinde, desselben Verteilnetzgebiets und derselben Netzebene, lokal erzeugten Solarstrom über das öffentliche Verteilnetz zu handeln. Sie wurde durch das revidierte Schweizer Stromversorgungsgesetz (StromVG) eingeführt und ist seit Januar 2026 verfügbar, mit einem Rabatt von 40 % auf das Netznutzungsentgelt (halbiert, wenn die Gemeinschaft mehrere Netzebenen umfasst).

Wie viele Energiegemeinschaften gibt es 2026 in Österreich?

Unabhängigen Angaben der Koordinationsstelle Energiegemeinschaften zufolge lag die Zahl Ende 2025 bei rund 5.590 EEGs plus etwa 1.000 Bürgerenergiegemeinschaften, wobei die Gesamtzahl bis Mitte 2026 auf geschätzt 6.500 EEGs steigt.

Wie viele LEGs gibt es 2026 in der Schweiz?

Eine einheitliche nationale Zählung gibt es noch nicht, da die Schweiz – anders als Österreich – über keinen einheitlichen Marktkommunikationsstandard zur Meldung von Community-Daten verfügt. Daten auf Plattformebene deuten auf eine dreistellige Zahl aktiver Gemeinschaften innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Start hin, mit einer plausiblen – aber unsicheren – nationalen Schätzung im niedrigen vierstelligen Bereich, sobald auch kleinere Versorger nachziehen.

Was ist der Hauptunterschied zwischen einer EEG und einer LEG?

Der größte praktische Unterschied liegt in der Rechtsform: Eine österreichische EEG braucht in der Regel eine formelle Rechtsperson wie einen Verein oder eine Genossenschaft, während eine Schweizer LEG überhaupt keine eigene Rechtsperson benötigt. Österreich verfügt zudem über eine einheitliche nationale Marktkommunikation und eine eigene Koordinationsstelle, die es in der Schweiz bislang noch nicht gibt.

Muss man eine Rechtsperson gründen, um einer LEG in der Schweiz beizutreten?

Nein. Anders als bei einer österreichischen EEG kann eine Schweizer LEG betrieben werden, ohne dass Teilnehmende zuerst einen Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Rechtsperson gründen müssen – Teilnehmende können direkt vom Netzbetreiber oder einer Dienstleistungsplattform aufgenommen werden.

Wie viel kann man mit einer EEG oder LEG beim Netzentgelt sparen?

In Österreich sparen lokale EEGs 57 % beim Netznutzungsentgelt, regionale EEGs 28 % (Netzebenen 6–7) oder 64 % (Netzebenen 4–5). In der Schweiz erhalten LEG-Teilnehmende einen pauschalen Rabatt von 40 % auf das Netznutzungsentgelt, halbiert auf 20 %, wenn die Gemeinschaft mehr als eine Netzebene umfasst.

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