

Mehr als 1.000 neue gemeinsame Energienutzungen in nur drei Tagen: Zwischen dem 5. und 7. Oktober 2026 wurden in Österreich mehr als doppelt so viele neue gemeinsame Energienutzungen registriert wie im gesamten August. (Quelle: EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH).
Viele davon dürften auf die neuen Peer-to-Peer-Verträge zurückgehen, die seit Oktober praktisch umgesetzt werden können. Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden können damit selbst erzeugten Strom untereinander teilen, ohne dafür eine eigene Rechtsperson gründen zu müssen.
Die Zahlen zeigen: Das Interesse an lokaler und gemeinschaftlicher Energienutzung ist bereits vorhanden. Für Energieversorger eröffnet sich damit ein wachsender Produktmarkt – von P2P-Verträgen über Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften bis hin zu gemeinschaftlichen Erzeugungs- und Eigenversorgungsmodellen.
Führende österreichische Energieversorger setzen bereits auf exnaton, um bestehende Energy-Sharing-Modelle digital abzubilden und zu skalieren. Die exnaton-Plattform ist auch für die mit dem ElWG neu ermöglichten Modelle einschließlich P2P ausgelegt.
Die zentrale Frage lautet daher nicht nur, wie ein einzelner P2P-Vertrag umgesetzt werden kann. Energieversorger benötigen eine gemeinsame technologische Grundlage, auf der sie unterschiedliche Bürgerenergieprodukte konfigurieren, betreiben und skalieren können.
Bei einem Peer-to-Peer-Vertrag stellt eine aktive Kundin oder ein aktiver Kunde selbst erzeugten Strom einer oder mehreren anderen aktiven Kund:innen zur Verfügung.
Das kann zum Beispiel bedeuten, dass:
Im Gegensatz zu einer klassischen Energiegemeinschaft ist für ein P2P-Modell keine gemeinsame juristische Person wie ein Verein, eine Genossenschaft oder eine GmbH erforderlich. Grundlage ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Parteien.
Der bestehende Stromliefervertrag bleibt dabei erhalten. Die gemeinsame Energienutzung ergänzt die reguläre Versorgung, da der geteilte Strom in der Regel nicht zu jedem Zeitpunkt den vollständigen Verbrauch der Teilnehmenden deckt.
Die neuen Bestimmungen des ElWG zur Bürgerenergie sind am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die für die praktische Umsetzung erforderlichen Marktprozesse stehen seit dem 5. Oktober 2026 zur Verfügung.
In der ersten Umsetzungsphase können P2P-Modelle nur zwischen Zählpunkten innerhalb des Gebiets desselben Netzbetreibers realisiert werden. Eine netzgebietsübergreifende Umsetzung und damit eine österreichweite gemeinsame Energienutzung ist voraussichtlich ab April 2027 vorgesehen.
Auch bei den reduzierten Netzentgelten gilt eine Übergangsphase: Die entsprechende novellierte Verordnung soll nach aktuellem Stand am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Erst dann sollen die vorgesehenen Reduktionen der Netzentgelte auf weitere lokale und regionale Modelle der gemeinsamen Energienutzung ausgeweitet werden.
Peer-to-Peer-Strom wird aktuell besonders stark diskutiert. Das ElWG betrachtet die gemeinsame Energienutzung jedoch als übergeordneten Rahmen für mehrere Modelle.
Wie oben beschrieben, wird Strom auf Basis eines Vertrags zwischen aktiven Kund:innen geteilt – ohne eigene Rechtsperson. Das eignet sich besonders für überschaubare Konstellationen, etwa zwischen einer erzeugenden und einer oder mehreren verbrauchenden Parteien.
Neu kann eine natürliche oder juristische Person selbst erzeugte Energie über mehrere Standorte hinweg nutzen. Dieses Modell eignet sich besonders für Unternehmen und Gemeinden, die den Überschuss ihrer eigenen Anlagen nun an anderen Standorten nutzen können.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ermöglicht es Bürgern, Gemeinden und Unternehmen, erneuerbare Energie innerhalb eines lokalen oder regionalen Nahebereichs gemeinsam zu erzeugen, zu nutzen, zu speichern und zu verkaufen.
Für eine EEG ist eine eigene Rechtsperson erforderlich. Das kann beispielsweise ein Verein, eine Genossenschaft oder eine GmbH sein.
Bürgerenergiegemeinschaften können grundsätzlich landesweit tätig sein. Das neue ElWG macht lokale und regionale BEG zusätzlich attraktiver, da künftig auch für sie reduzierte Netzentgelte vorgesehen sind, wenn der Strom innerhalb eines entsprechenden Nahebereichs ausgetauscht wird.
Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ermöglicht mehreren Teilnehmern – beispielsweise den Bewohnern eines Mehrparteienhauses –, den Strom einer gemeinsamen Erzeugungsanlage zu nutzen.
Mit dem ElWG werden die Möglichkeiten für solche Modelle erweitert und stärker in den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Energienutzung eingebunden.
Der schnelle Anstieg der registrierten gemeinsamen Energienutzungen zeigt, dass Bürgerenergie in Österreich kein Nischenthema mehr ist. Kunden möchten selbst erzeugten Strom teilen, lokal vermarkten und flexibler nutzen.
Für Energieversorger besteht die Chance deshalb nicht nur darin, auf die neue Nachfrage nach P2P zu reagieren. Sie können sich als Produktanbieter, Organisator und langfristiger Partner von Prosumern, Gemeinden und Unternehmen positionieren.
Mit exnaton können sie bestehende Energy-Sharing-Modelle weiter skalieren und gleichzeitig neue P2P- und Bürgerenergieangebote auf derselben technologischen Grundlage einführen.
Wer heute diese Grundlage schafft, kann aus einer regulatorischen Neuerung ein flexibles und erweiterbares Produktportfolio entwickeln.